Von Januar bis September dieses Jahres haben deutsche Behörden schon 102.416 Ersuchen auf Bankkontenabrufe gestellt. Das sind 40 Prozent mehr als die 72.578 Abrufe im gesamten Vorjahr, stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar fest.
Das Kontenabrufverfahren wurde 2002 eingeführt, um die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken, schreibt Schaar. Dieses Argument habe damals als eine Art Türöffner gedient, denn in den Folgejahren seien die Abrufbefugnisse stark ausgeweitet worden.
Inzwischen nutzen auch Finanzämter, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher und viele andere Behörden das Verfahren – natürlich alles nur zur Terrorbekämpfung.
Wers glaubt, wird selig…
Prüfungen der Aufsichtsbehörden haben laut Schaar ergeben, dass in vielen Fällen der Kontoabruf nicht begründet wird und die Betroffenen auch nicht wie vorgeschrieben darüber informiert werden. Der Gesetzgeber müsse “die Befugnis zum Kontenabruf überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen“.