Die Angaben der Internet-Provider zu IP-Adressen angeblicher Filesharer können schlicht falsch sein. Und damit werden dann Unschuldige bezichtigt und häufig auch bestraft.
Das belegt nach der allein lebenden, pflegebedürftige Rentnerin aus Berlin ohne PC und ohne Router, über die wir vor vier Tagen berichteten, ein neuer Fall einer Abmahnung:
Rechtsanwältin Kathrin Berger aus Saarbrücken liegt eine Abmahnung wegen Filesharings an eine ältere Frau vor, die gar keinen Internetanschluss besitzt. Das kann man im Blog der Fachanwältin für Informationstechnologierecht nachlesen.
Dort heißt es: “Das Besondere: Die Dame hat mit ihrem Anbieter nur einen Vertrag über Telefonleistungen abgeschlossen. Sie hat daher auch keinen Router, einen Computer hat sie ebenfalls nicht. Da bleibt die Frage: Wie zuverlässig wurden wohl in diesem Fall die Daten ermittelt?”
Die Gerichte stört das aber bisher eher nicht…