SPD-Chef Sigmar Gabriel hat nach einem Bericht von Heise auf seiner Facebook-Seite den den Aufruf Hunderter Schriftsteller aus aller Welt gegen die systematische Überwachung aller Kommunikation unterstützt.
Aber statt dafür von den Nutzern gelobt zu werden, hagelt es auf der Seite massive Kritik an dem SPD-Chef, weil seine SPD für eine mögliche Große Koalition der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat.
In Gabriels Blog liest man Antworten wie “Diese Menschen haben gegen DEINE POLITIK gezeichnet, Du Pfeife!“, “Vor dem Hintergrund der Vorratsdatenspeicherung ist dieser Beitrag ja wohl blanker Hohn.” oder “Die Vorratsdatenspeicherung herbeilügen und dann sowas befürworten? Hinterfotzig ist das!“.
Hunderte Blogger, Journalisten und Kommentatoren weisen die Nutzer darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung genau so eine anlasslose Überwachung ist – und damit auch nicht weit von den Machenschaften der amerikanischen NSA entfernt.
Ein paar Stunden später reagiert der Politiker und zeigte sich “verblüfft”, dass ihm vorgeworfen wird, seine Kritik an der NSA passe nicht zu seiner Haltung zur anlaßlosen Vorratsdatenspeicherung.
Er versucht zu erklären, seine Partei habe doch beschlossen, dass nur ein Richter bei einem Verdacht auf eine schwere Straftat den Zugriff auf die bei den Providern gespeicherten Daten erlauben kann. Das sei etwas ganz anderes als die flächendeckende Erfassung aller Kommunikationsvorgänge durch die NSA, wie sie seit Monaten immer mehr enthüllt wird. Wer das mit der Vorratsdatenspeicherung gleichsetze, “verniedlicht das, was die Geheimdienste gegenwärtig treiben“.
Aber auch diese Erklärung Gabriels kann die Nutzer nicht beruhigen. Wieder schreiben sie in Hunderten Kommentaren, dass auch in der Vorratsdatenspeicherung genau wie bei NSA und GCHQ erst einmal alles erfasst werde und das ohne jeglichen Verdacht.
Die wenigen, die einen qualitativen Unterschied zum Vorgehen der NSA erkennen zu können glauben, zeigen sich aber wenigstens überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung einer solchen Überwachung durch deutsche Behörden zumindest den Weg ebnen könnte.
Andere wiederum nehmen Bezug auf den aktuellen Fall der Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C. Bei diesen 10.000 Abmahnungen hatte auch ein Gericht die Herausgabe der Adressen angeordnet, obwohl die Vorlagen der Abmahner das nicht hergaben. Auch in diesem Fall waren die Bürger also durch den Richtervorbehalt geschützt – und es hat nichts genützt, die Abmahnmafia von U+C durfte kassieren…