Unsere Artikel zu der Abmahnkanzlei Urmann+Collegen (U+C) „Anwaltskanzlei U+C will öffentlichen Pranger für Pornoliebhaber einführen“ und „Porno-Pranger der Anwaltskanzlei U+C verboten“ werden in den letzten Tagen hier im Blog auffällig häufig aufgerufen.
Deshalb vermute ich, dass diese Abmahnmafiosi aus Regensburg im Weihnachtsmonat wieder verstärkt ihre in meinen Augen kriminellen Aktivitäten entfalten.
Bekannt ist mir nur, dass U+C in diesem Monat im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH eine Abmahnwelle an Online-Shops gestartet hat. Dabei geht es um AGBs, in denen eine sogenannte „doppelte Schriftformklausel“ verwendet wird.
Es wäre interessant zu erfahren, ob U+C auch in Sachen Porno-Abmahnungen wieder aktiv ist…