Man könnte auf den Gedanken kommen, dass das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln einen eher abmahnerfreundlichen Kurs fahren und deshalb auch die erste Anlaufstelle der bekannten Abmahnanwälte Urmann + Collegen zur nicht legalen Freigabe der Adressenabfrage bei den Providern ausgewählt wurden.
Diese bekannte Abmahn-Kanzlei hat über 10.000 Menschen vermutlich ungerechtfertigt wegen angeblichen Anschauens von Pornoclips auf dem Portal Redtube abgemahnt.
Auch bei der Einschränkung der von Abmahnern viel missbrauchten Störerhaftung, in diesem Falle bei volljährigen Kindern, durch den Bundesgerichtshof (BGH), über die Heise heute berichtet, spielen sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Köln eine eher unrühmliche Rolle und wollten dem Kläger sogar die Revision vor dem BGH verwehren.
Die erzwang der Kläger aber trotzdem durch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht und bekam dann beim BGH auch Recht.
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