Letzte Woche wurden dem Chaos Computer Club (CCC) mehrere Festplatten mit einer Schadsoftware zugeschickt, die der CCC eindeutig den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zuordnete.
Was der Staat hier darf und was nicht, hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2008 genau festgelegt. Und diese Schadsoftware, auch Bundes-Trojaner genannt, überschreitet die Grenzen, die das Verfassungsgerichtes gesetzt hat, in jeder Hinsicht.
Nach einem Bericht der Tagesschau gibt es inzwischen ein Dementi vom Bundesinnenministerium, das sei kein vom Bundeskriminalamt benutzter Bundestrojaner. Zu der Frage, ob der Trojaner von anderen Behörden stammen können, hieß es dort: “Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des
Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich.”
Die Politik äußert sich natürlich schwer besorgt, und der Bund will es nicht gewesen sein, vielleicht in der Hoffnung, dass da Grass drüber gewachsen ist, bis die Aufklärer sich durch die diversen Landesministerien durch gearbeitet haben…