Im Musterverfahren gegen die elektronische Gesundheitskarte wurde die Klage abgewiesen. Es hieß, die Karte verletze nicht das Recht des Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung.
Ein 32-jähriger Mann aus Wuppertal hatte gegen die Bergische Krankenkasse Solingen geklagt, weil sie für ihn eine eGK ausstellen will. Er forderte die Befreiung von der eGK.
Er konnte sich nicht durchsetzen, weil es die Pflichtangaben (Name, Anschrift, Gültigkeit) auch immer schon auf der alten GK gab.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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