Freifunk ist in anderen Ländern recht selbstverständlich, in Deutschland aber wegen der unseligen Störerhaftung kaum verbreitet. Man versteht darunter, dass jemand seinen Internetanschluss über WLAN auch anderen zur Verfügung stellt.
“Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erklärt der Vorsitzender des Vereins “Digitale Gesellschaft” Markus Beckedahl.
Einer breiten und sozial sehr sinnvollen Nutzung stehen aber abmahngeile Rechtsanwälte entgegen, die unter Bezug auf das Telemediengesetz und einige entsprechende Urteile Rechtsverletzungen behaupten und so versuchen, über Unterlassungserklärungen schnelles Geld zu machen.
Nach mehreren Abmahnungen rief die Initiative Freifunk Rheinland zu einer Spendenaktion auf, um sich über ein paar Instanzen zur Wehr setzen zu können. Mit aktuell 12.316 € ist das angepeilte Ergebmnis von 10.000 € deutlich überschritten worden.
Auch die von den Ländern Berlin und Hamburg eingebrachte Bundesratsentschließung „zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke“ könnte helfen, Freifunk auch in Deutschland ohne Risiko möglich zu machen.