Die Deutsche Telekom hat vor einer Woche angekündigt, auch für Festnetzinternetzugänge Volumenbeschränkungen (“integrierte Highspeed-Volumina”) einzuführen. Nach dem Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens soll der Internetanschluss dann fast bis zur Unbenutzbarkeit gedrosselt werden.
Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler nennt diese Drosselungspläne der Deutschen Telekom einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, das im Telekommunikationsgesetz genauer beschrieben ist.
Danach ist „untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.“
Wenn die Deutsche Telekom „die Nutzung bestimmter Dienste ausnimmt, dann setzt das voraus, dass die Telekom das Internetnutzungsverhalten jedes einzelnen Kunden genau aufzeichnet und auch ermittelt, welche Websites und Inhaltsangebote der Kunde im Einzelnen aufruft und welches Datenvolumen hierbei anfällt. Damit verschafft sich die Telekom Kenntnis vom Inhalt und den näheren Umständen der Telekommunikation. Nach meiner Einschätzung verstößt damit bereits das, was die Telekom im Mobilfunk aktuell im Hinblick auf Spotify macht, gegen Paragraf 88 TKG“, begründet Rechtsanwalt Stadler.
Ich finde, das Argument ist nicht schlüssig. Wenn man das zugrunde legt, verstößt das komplette Internet gegen das Fernmeldegeheimnis und müsste schleunigst abgeschafft werden. Schon heute zeichnen Internetprovider auf, welche IP (und damit welcher Nutzer) wann welche Seite aufgerufen hat.