Zum ersten Mal hat die Deutsche Telekom einen Transparenzbericht über ihre Auskünfte an Sicherheitsbehörden im abgelaufenen Jahr 2013 vorgelegt. “Um mehr Transparenz zu gewährleisten, veröffentlicht die Telekom jetzt die jährlichen Zahlen”, erläuterte der Konzern am 5. Mai 2014.
946.641 mal seien im vergangenen Jahr die Inhaber von IP-Adressen ermittelt worden, um zivilrechtlich gegen sie nach Paragraf 101 Urheberrechtsgesetz vorgegangen werden konnte. Die große Anzahl dieser Anfragen beanspruche die Telekom in besonderem Maße.
Insgesamt wurden 49.796 Anschlüsse bei der Telekom überwacht, in der Regel aufgrund Paragraf 100a Strafprozessordnung auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin, dabei wurde sich auchin geringerem Umfang auf das Artikel-10-Gesetz für die Geheimdienste berufen.
28.162 mal wurden Auskünfte über Teilnehmerbestandsdaten abgefragt. Hier waren die Gründe Verdacht auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und “Gefahren für die öffentliche Sicherheit” – Anfrager waren die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der militärische Abschirmdienst und der BND.