Gegen die Praxis der Telekom, ungewollte “Auftragsbestätigungen” oder “Begrüßungsschreiben” zu an Kunden zu versenden, die sich zum Beispiel nach ihrer Rechnung erkundigt haben, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geklagt und auch Chef René Obermann aufgefordert, “dafür zu sorgen, dass Derartiges in seinem Unternehmen künftig unterbleibt.” Das berichtete der Nachrichtendienst Golem.
Vor dem Landgericht Bonn setzte sich die VZBV durch und das OLG Köln bestätigte dies Urteil jetzt.
Die Telekom Deutschland, eine Tochter der Deutschen Telekom, ließ auch Haushalte durch ein Callcenter anrufen, um Neukunden zu werben. Auch wenn die Kontaktierten ausdrücklich keine Aufträge erteilten, wurde dann ein “Begrüßungsschreiben” herausgeschickt, im Betreff stand dann “Ihr Wechsel zur Telekom”.
Das Landgericht Bonn wertete das als irreführend und belästigend, besonders, weil es sich hier nicht um bestehende Kunden der Telekom handelte.