300 € sollte ein Telefonbenutzer nach einem Bericht von Heise zahlen, der mit seinen 10 Rufnummern von seinem Provider zu Easybell wechseln wollte.
Easybell klagte nun wegen Wettbewerbsbehinderung und das Landgericht Köln (AZ 31 O 193/13) bestätigte, dass ein Portierungsentgelt bei mehreren Nummern nicht etwa für jede einzelne Telefonnummer, sondern nur einmal für den gesamten Portierungsvorgang erhoben werden darf.