Urheberrechts-Abgaben für das Vorlesen von Kinderbüchern?

Diesmal ist es mit Sabam ein belgischer Rechteverwerter, der nach Informationen der Tageszeitung De Morgen ohne Rücksicht auf Verluste Geld eintreiben will, wenn jemand Kindern in einer Bibliothek Kinderbücher vorliest.

Das hätte aber genauso gut von der deutschen GEMA kommen können, deren Forderung von GEMA-Gebühren auf Fotokopien von Texten und Noten für Kindergärten uns durch die Gegeninitiative Musikpiraten mit schönen und gut gesetzten GEMA-freien Texten und Noten zu Weihnachtsliedern beschert hat.

Zum Glück konnte der Rechteverwerter Sabam den EuGH inzwischen schon zweimal nicht von seinen asozialen Forderungen überzeugen und verlor jeweils den Urheberrechtsprozess.

Über Klaus

Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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