Gegen den von Facebook aufgekauften Messenger-Anbieter Whatsapp erging am Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil, das in zwei Wochen rechtskräftig werden könnte.
Das amerikanische Unternehmen Whatsapp stellt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für seine Messenger-App auf seiner ansonsten deutschsprachigen Website nur in englischer Sprache zur Verfügung.
Das ist deutschen Nutzern in Deutschland nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Berlin nicht zumutbar (Az. 15 O 44/13 ). Das Gericht führte aus, es sei nicht zu erwarten, dass jeder Verbraucher die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen kann.
Die Notwendigkeit, von deutschen AGB wurde gerade wieder deutlich, als vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass WhatsApp seine Benutzer bezüglich aller veröffentlichen Inhalte von Fotos bis zu Texten per AGB regelrecht enteignet hat.
Darüber hinaus enthält die Website dem Gericht zufolge auch kein vollständiges Impressum wie gesetzlich vorgeschrieben.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), nachdem er Whatsapp bereits im Jahr 2012 aus demselben Grund schon zweimal erfolglos abgemahnt hatte.
Das Gericht wies in der Urteilbegründung auch besonders darauf hin, dass es die Klage und eine Übersetzung “förmlich am Sitz der Beklagen” zustellen hat lassen. Am 23. Juli 2013 erhielt das Gericht aus den USA demnach eine Rückmeldung, dass Whatsapp am Firmensitz im kalifornischen Santa Clara die Entgegennahme amtlicher Dokumente verweigert habe.
Auch zu dieser Verhandlung erschien kein Vertreter von Whatsapp, weshalb das jetztige Urteil auch als Versäumnisurteil erging.