Nachdem ein YouTube-User einige Episoden des Films “Werner – Eiskalt” aus einem Mitschnitt im Kino dort eingestellt hatte, wollte der Constantin-Filmverleih von YouTube die Nutzerdaten haben.
YouTube hat die Filmsequenzen zwar nach Aufforderung entfernt, die Angabe der Nutzerdaten aber verweigert. Das OLG München bestätigte diese Haltung jetzt in seinem Urteil: Die Erteilung von Auskünften setzt eine Verletzung des Urheberrechts in “gewerblichem Ausmaß” voraus, was hier nicht nachgewiesen werdenkonnte.
Über Klaus
Ich beschäftige mich schon seit 40 Jahren mit dem Internet. Meine Schwerpunkte sind Seitenerstellung, Programmierung, Analysen, Recherchen und Texte (auch Übersetzungen aus dem Englischen oder Niederländischen), Fotografie und ganz besonders die sozialen Aspekte der "Brave New World" oder in Merkel-Neusprech des "Neulands".
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Schoener Post, ich komme ab jetzt regelmaessig