Das Patentamt in den USA verweigerte Apple schon im Januar die Eintragung des iPad mini als geschützte Marke.
Die Begründung lautete, der Namenszusatz „mini“ sei nur eine Beschreibung für Güter und Dienstleistungen in Miniaturformat und schaffe selbst keine eigenständige Bedeutung.
Es handele sich um eine reine Eigenschaft, in diesem Fall einer kleinen Version eines Produkts. Auch der vordere Namensteil iPad sei schon beschreibend. Er setze ich nur aus „i“ für „irgendwas mit Internet“ und „Pad“ zusammen.
Während das aber sehr wohl eine Marke darstelle, gelte das gleiche nicht für den zusammengesetzten Gesamtbegriff iPad mini. Daskann man in einem Brief des Patentamts an Apple nachlesen, der erst in diesen Tagen öffentlich bekannt wurde.