Sie nennen es „Flatrate“ – aber es ist keine. Der Verbraucher denkt, einen Dienst mit einer Flatrate unbegrenzt nutzen zu können, in Wirklichkeit ist die Kostenfalle schon aufgestellt.
Dann gilt die Flatrate nur bis zu einem bestimmten Volumen, danach wird gedrosselt oder berechnet. Oder sie gilt nur im eigenen Netz oder zu bestimmten Zeite – die Herrschaften sind kreativ, wenn sie den Verbrauchern Geld aus der Tasche ziehen wollen.
So gilt die 3-fach-Flat der Telekom nur für Kommunikation im eigenen Netz (steht dann im Kleingedruckten) oder die SMS-Flatrate von O2 ist doch auf 3.000 SMS beschränkt.
Eigentlich ist das nicht nur ein Wettbewerbsverstoß, als der die Verbraucherzentrale NRW diese Tarife jetzt abgemahnt hat, sondern eindeutig Betrug. Da braucht man nicht lange überlegen, um alle Tatbestandsmerkmale zusammen zu bekommen.
Ich frage mich, wo die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen bleibt? Würde diese Betrügerei nahezu aller Telekommunikationsunternehmen als das, was es ist, verfolgt und die verantwortlichen Mitarbeiter auch bestraft, wäre der Spuk mit den „Faulen Flatrates“ schon lange vorbei.