Die Telekom darf die Übertragungsraten ihrer Flatrate-Verträge nicht so drosseln, dass eine “zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich wird”, meinen die Verbraucherschützer. Sie haben den rosa Riesen abgemahnt und wollen wenn nötig gegen die neuen Vertragsbedingungen klagen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Deutsche Telekom auf dem Wege einer Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai 2013 vier Tagen geltenden Drosselungsklauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen herauszunehmen. Eine derartige Einschränkung der Surfgeschwindigkeit sei bei einem Flatrate-Vertrag nicht zulässig, informierten die Verbraucherschützer heute in einer Pressemitteilung.
“Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen”, äußerten sich die Verbraucherschützer. Aber die Telekom nehme “über das Kleingedruckte” den Nutzern die Möglichkeit “zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.”
“Die verbleibende Übertragungsrate von 384 KBit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Onlinedienste praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken”, erklären die Verbraucherschützer weiter.
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