Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 50 umsatzstarken Online-Shops zeigte, dass sich nur 20 davon strikt an die rechtlichen Vorschriften hielten und 30 Händler mit ihrem Kundenservice über die gesetzlichen Minimalvorschriften hinausgingen.
Die Details zu dieser Stichprobe können Sie auch bei Heise nachlesen.
Gemäß dem Fernabsatzgesetz dürfen Kunden Ware nach einem Online- oder Versandkauf innerhalb von 14 Tagen wieder zurückschicken. Das Porto für die Rücksendung muss der Verkäufer tragen, außer wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt (40 €-Klausel) oder der Kunde hat z.B. beim Kauf auf Rechnung noch keine Zahlung geleistet.
Am 13. Juni 2014 tritt ein neues Widerrufsrecht in Kraft. Ab diesem Datum müssen die Kunden die Rücksendekosten immer tragen. Einige Händler haben schon angekündigt, den Kunden diese Kosten bei Rücksendung zu erlassen.