Wenn ein Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, hat er auch dann vollen Anspruch auf den vollen Schadensersatz, wenn er dabei keinen Helm getragen hat.
Radfahrer trifft keine Mitschuld an eigenen Verletzungen, wenn sie bei einem Zusammenprall keinen Helm getragen haben.
Das hat soeben der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.