Gestern mussten Die Verfechter der Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH() zugeben, dass durch diese einschneidende Einschränkung der Grundrechte nicht ein einziger terroristischer Anschlag und auch kein Fall von organisierter Kriminalität aufgeklärt werden konnte.
Die Vorratsdatenspeicherung hat also keinen Nutzen – außer der Bespitzelung aller Bürger in den europäischen Ländern auf dem Weg in den Überwachungsstaat. Was dabei herauskommt, zeigt das Foto aus der Wikipedia recht einleuchtend.
Die Fragen des Gerichts konnten die Verteidiger der “Vorratsdatenspeicherung” genannten Überwachung und Bespitzelung oftmals nicht oder nicht ausweichend beantworten.
Der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser aus Österreich, der als Besucher der Anhörung beiwohnte, sagte: “Speziell die kritischen schriftlichen Fragen für das Hearing und die Zwischenfragen der Richter geben Anlass für Optimismus. Die teilweise unschlüssige und lückenhafte Argumentation der Verfechter der Maßnahme waren entlarvend.” und meinte weiter dass “jegliche verdachtunabhängige Speicherung, egal wie lange, nicht mit den Grundrechten konform” sei.
Mehr Details zu der gestrigen Verhandlung finden Sie bei Golem.
Pingback: Internetwirtschaft fordert mehr Engagement gegen NSA-Überwachung | Klaus Ahrens: News, Tipps, Tricks und Fotos