Eine aktuelle Abmahnwelle läuft gerade zu Gedichten von Heinz Erhard. Die Abmahn- und Inkassokanzlei KSP mahnt für den Lappan-Verlag, der Rechteinhaber ist, viele Webseiten ab, auf denen Gedichte von Heinz Erhardt su lesen sind.
Da Heinz Erhardt noch keine 70 Jahre tot ist, sind höchstens Zitate erlaubt, die unterliegen aber bestimmten Regeln, die man einhalten muss, um nicht abgemahnt zu werden. Die Kanzlei KSP verlangt pro Gedicht 600 € – deutlich zu viel, andere Kanzleien sprechen von “weit überzogen”.