Nach einem Bericht von Heise lässt ein Verein mit dem Namen “Autoflirt e.V.” aus Hamburg zurzeit über einen Anwalt aus Heidelberg eine wohl größere Menge Abmahnungen versenden.
In den Anwaltsschreiben wird gerügt, dass die eingetragenen Marke “Autoflirt” verletzt worden sei. Außer der Unterlassungserklärung fordert der abmahnende Anwalt satte 3161,83 Euro.
Die gleiche Marke war schon 2005 Gegenstand mehrerer Abmahnungen, die damals durch einen “Dachverband Industrieobjekte & Kommunale Sicherheit” (DIKSi) ausgesprochen worden waren. Spezialisierte Anwälte hatten die Schreiben seinerzeit als “versuchten Betrug” bewertet.
Auch die aktuelle Abmahnung, die die Kanzlei Leitmann & Braun-Noviello aus Heidelberg versandt hat, weist juristisch viele Merkwürdigkeiten auf. So wird beispielsweise behauptet, die Marke “Autoflirt” gehöre dem abmahnenden Verein, was nach dem Markeneintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt aber nicht der Fall ist.
Der auf Markenrecht spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias H. Strömer, der eine ganze Reihe von Betroffenen vertritt, hält die allermeisten Abmahnungen für völlig unbegründet. Abgemahnt wurde seiner Ansicht nach hier möglicherweise wahllos jeder, auf dessen Website ein Link mit dem Begriff “Autoflirt” gefunden wurde. Er sagt:
“Offensichtlich geht der Markeninhaber schon wieder auf Dummenfang in der Hoffnung, dass sich wenigstens ein Teil der Abgemahnten von dem Anwaltsschreiben beeindrucken lässt und die verlangten Anwaltshonorare anstandslos zahlt.“